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Unabhängige Wählergemeinschaft Hilchenbach |
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Ausschüsse
Der Rat der Stadt Hilchenbach hat 10 Ausschüsse gebildet. Diese
sind teilweise gesetzlich vorgeschrieben. Darüber hinaus hat der
der Rat vier freiwillige Ausschüsse gebildet. Die Vorsitzenden
werden nach den gesetzlichen Vorgaben oder nach dem Wahlergebnis
bestimmt. Die Anzahl der Mitglieder eines Ausschusses ist
unterschiedlich geregelt. Der Anteil der Fraktionen an den
Mitgliedern hängt vom Wahlergebnis ab.
In einigen Ausschüssen können "Sachkundige Bürger" an der Ausschussarbeit im vollem Umfang teilnehmen, allerdings ist dafür zu sorgen, dass mehr Stadtverordnete als Sachkundige Bürger anwesend sind. Zusätzlich wirken Sachverständige bei der Ausschussarbeit ohne Stimmrecht mit. Die Ausschüsse sind für die Vorberatung oder Entscheidung von Angelegenheiten aus ihrem Aufgabenbereich zuständig, die Entscheidungen können vom Rat überstimmt werden. Ist die Einberufung eines Ausschusses, dem eine Angelegenheit zur Entscheidung übertragen ist, nicht rechtzeitig möglich, kann der Bürgermeister mit dem Ausschussvorsitzenden oder einem anderen dem Ausschuss angehörenden Ratsmitglied entscheiden. Die Entscheidung ist dem Ausschuss in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. Den Vorsitz im Hauptausschuss führt nach der Gemeindeordnung der Bürgermeister. Im Wahlausschuss ist nach dem Kommunalwahlgesetz der Bürgermeister oder sein Allgemeiner Vertreter der Vorsitzende. Die anderen Vorsitze werden vom Rat auf Basis des Wahlergebnisses vergeben. Die Ausschüsse des Rates im Überblick:
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